Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Beginn der 51. Legislatur ist eingeläutet. In den kommenden vier Jahren werden insbesondere im Immobilienbereich viele Debatten geführt. Das Mietrecht ist Gegenstand verschiedener hängiger Vorstösse. Es braucht hier Regulierungen, die Investitionen fördern statt bremsen. Denn gerade Pensionskassen legen einen grossen Teil ihres Vermögens in Immobilien an – Vermögen, von dem am Ende die Schweizerinnen und Schweizer über ihre Pensionskassenbezüge profitieren.
Derzeit arbeitet das Parlament am CO2-Gesetz. Die Immobilienbranche ist eine grosse Verursacherin von CO2-Emissionen: Ölheizungen, mangelhafte Gebäudehüllen, Beleuchtung/Elektronik und raumplanerische Entscheide sorgen dafür, dass weltweit ein Drittel der CO2-Emissionen von Gebäuden verursacht wird. Damit liegt im Immobilienbereich enormes Potenzial für innovative Lösungen. Gleichzeitig müssen wir anerkennen, dass die Branche in den letzten Jahren und Jahrzehnten bereits grosse Emissionseinsparungen erzielt hat. Wir benötigen deshalb sachdienliche und vernünftige Regulierungen, die es Immobilieninvestoren und Immobilienbesitzern ermöglichen, ihre Immobilien effizient und wirtschaftlich umbauen und nachhaltig sanieren zu können. Der Verband Immobilien Schweiz (VIS) wird sich in der neuen Legislatur für eine vernünftige, sachliche und ausgewogene Immobilien- und Umweltpolitik einsetzen. Eine solche Politik dient uns allen. Wo durch Investoren und Immobilienbesitzer Lösungen und Innovationen ermöglicht und realisiert werden, entstehen gute Angebote für Mieterinnen und Mieter.
Lesen Sie in diesem Sessionsbrief ebenfalls, warum es wichtig ist, das Instrument der Investitionskontrolle abzulehnen und was wir zu hängigen Mietrechtsinitiativen sagen.
Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement!
Daniel Fässler
Präsident VIS
Ständerat AI
Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen
(18.3021 Mo. Rieder)
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für Investitionskontrollen ausländischer Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen schafft. Für die der Investitionskontrolle unterworfenen Geschäfte wäre eine eigene Genehmigungsbehörde einzusetzen. Der VIS lehnt Investitionskontrollen grundsätzlich ab. Nicht nur baut unser Wohlstand zu einem grossen Teil auf dem Aussenhandel und der freien Bewegung von Kapital auf – wir kennen in vielen Branchen bereits restriktive Regulierungen, die vor unerwünschten Übernahmen schützen. Es gilt, unsere wirtschaftliche Offenheit zu bewahren und rationale Argumente vor unbegründete Ängste zu stellen. Die Kommission des Nationalrats hat diese negative Wirkung richtig erkannt und warnt vor einer Einführung des neuen Kontrollinstrumentes. Der Nationalrat soll seiner Kommission folgen. Die ausführliche Argumentation und Position des VIS finden Sie auf unserer Webseite www.vis-ais.ch.
Aktuelle Mietrechtsvorstösse
Hängige Vorstösse verlangen unter anderem, die Bestimmungen zum Mietzins seien anzupassen.So fordert Nationalrat Olivier Feller (FDP) mit der parlamentarischen Initiative 17.491, dass die Berechnung der zulässigen Rendite gesetzlich festzulegen sei, statt basierend auf Bundesgerichts-Urteilen. Nationalrat Philippe Nantermod (FDP) beantragt angesichts der Negativzinsen und dem Einbruch der allgemeinen Kapitalkosten eine Anpassung der Regeln zum missbräuchlichen Mietertrag (pa. Iv. 17.514). Nationalrat Carlo Sommaruga (SP) wiederum verlangt, der Bundesrat solle das Mietrecht anpassen, um flexiblere Regelungen zugunsten mobilitätsbehinderter Menschen aufzunehmen (Mo. 18.3932).
Der VIS betont: Mietrechtsanpassungen müssen allen dienen. Das Mietrecht schützt Mieterinnen und Mieter und es tut dies heute in solider und guter Weise. Es ist nicht dazu da, die Handlungsfähigkeit von Immobilieninvestoren und Immobilienbesitzern unnötig einzuschränken oder gar zu beschneiden. Denn deren Leistung für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft und deren Engagement für ein gutes Angebot auf dem Miet- und Wohnungsmarkt ist unbestritten und in der Schweiz auf einem anerkannt hohen Niveau.
Vorschau Volksabstimmung 9. Februar 2020: NEIN zur Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“
Am 9. Februar 2020 stimmen wir über die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ ab. Diese fordert, dass inskünftig mindestens 10% aller neu gebauten Wohnungen in Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus stehen. Dafür soll Kantonen und Gemeinden ein Vorkaufsrecht zugestanden werden. Bei einer Ablehnung der Initiative wird der Fonds de Roulement mit zusätzlichen 250 Mio. CHF geäufnet, ohne jedoch starre Besitzverhältnisse festzulegen.
> Eine Annahme würde dem freien Wohnungsmarkt Wohnungen entziehen; die Mieten auf dem freien Markt würden steigen
> Verdichtung würde aufgrund der Bodenverknappung nicht gefördert, sondern torpediert
> Eine derart weitrechende staatliche Förderung von Genossenschaften ist unnötig; eine genügende Förderung findet bereits statt
Der VIS setzt sich für eine effektive Wohnbauförderung ein: Angemessene Belegungsvorschriften für wirklich bedürftige Personen. Deswegen: NEIN zu „Mehr bezahlbare Wohnungen“ am 9. Februar 2020.