Liebe Kolleginnen und Kollegen
Sehr geehrte Damen und Herren
Die 51. Legislatur neigt sich dem Ende zu. Auch seitens der Immobilieninvestoren wird uns diese Legislatur in Erinnerung bleiben: Die gemeinsame Bewältigung der Covid-Pandemie beinhaltete auch, Antworten auf komplexe Kostenfragen im Bereich von Wohn- und Geschäftsimmobilien zu finden. In der kommenden Legislatur werden unter anderem investorenbezogene Fragen des Wohnungsbaus relevant.
In der aktuellen Herbstsession wird uns die 2. Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes beschäftigen. Es ist wichtig, diese parlamentarisch abschliessen zu können: Um der Wohnungsknappheit begegnen zu können, müssen Kantone das geltende und revidierte Raumplanungsgesetz auch umsetzen können. Mit der zügigen Etablierung des Raumplanungsgesetzes gewinnen die gesamte Immobilienbranche sowie die Kantone und Gemeinden Rechtssicherheit.
Klarheit wird auch mit einer hängigen Motion von Ständerat Martin Schmid (22.4413) geschaffen: Touristische (Berg-)Regionen sind heute von der Auslegung des Artikels 3 der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) abhängig; es ist sinnvoll, den Artikel 3 gemäss Motion abzuändern.
Im aktuellen Sessionsbrief finden Sie die Positionen des VIS zu diesem und weiteren immobilienpolitischen Geschäften.
Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.
Beat Walti
Präsident VIS
Nationalrat