Reiner Eichenberger legte vor Parlamentariern und Branche die ökonomischen Folgen einer Lex Koller-Revision dar, wie der Bundesrat sie in die Vernehmlassung gab. Eichenberger erläuterte, wie dies den Standort Schweiz schädigen würde. Freier Kapitalverkehr sei zentral für den Wohlstand. Der Bundesrat solle auf die Gesetzesänderung vollumfänglich verzichten. Die Vernehmlassung endete im Juni. Wirtschaft und bürgerliches Lager lehnen die Gesetzesänderung klar ab.
Der Verband Immobilien Schweiz (VIS) (http://www.vis-ais.ch/de/positionen/) und dessen Mitglieder haben zu den Vorschlägen detailliert Stellung bezogen. Der Entwurf stösst auf breite Ablehnung.
«Keinerlei Verständnis» für Position des Bundesrates
Eichenberger betont, aus ökonomischer Sicht könne man «keinerlei Verständnis» für die Position des Bundesrates haben. An den steigenden Fremdeinflüssen auf Boden und Raum hätten die mit der Gesetzesänderung anvisierten ausländischen Investoren nur einen minimen Anteil. Der Bundesrat würde mit der von ihm angedachten Revision falsch reagieren, indem er den Kapitalfluss beschränke und damit auch den in der Schweiz benötigten Spezialisten aus dem Ausland den Zugang erschwere.
Wenn es ferner Ziel sein solle, dass Mietpreise sinken, werde die Revision nichts bewirken. «Die Angst, ausländische Investoren würden unsere Mieten in die Höhe treiben, ist weder ökonomisch noch sonst vernünftig begründbar», sagt Eichenberger. Die Linke folgere dies seit jeher völlig falsch. Das Gegenteil sei der Fall. «Mehr ausländische Investitionen erweitern das Angebot auf dem Wohnungsmarkt. Dadurch sinken die Mieten, und zwar eindeutig.» Auch werde eine solche Revision die Absicht verfehlen, knappes Gut wie Land, Wohn- und Geschäftsräume, aber auch die Umwelt zu schützen. «Man kann das Angebot und die effiziente Nutzung mit mehr Kapital aus dem Ausland eindeutig verbessern», so Eichenberger.
Traditionelle Standortvorteile bewahren, statt sie zu unterlaufen
Mit der Vorlage riskiere der Bundesrat, die traditionellen Standortvorteile weiter zu unterlaufen, statt sie zu stärken. «Es scheint, als gehe die gesamte Vorlage von falschen Grundannahmen aus», sagt Eichenberger. So habe der Bundesrat die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit ab 2007 falsch eingeschätzt. Dass nun darauf basierend Verschärfungen der Lex Koller angesagt würden, «ist sowohl politisch wie wirtschaftlich unzulässig», sagt Eichenberger. Die Frage, inwiefern ausländischer Einfluss auf die Schweiz reguliert oder gar beschränkt werden müsse, «wird mit dieser Vorlage ganz sicher nicht beantwortet», betont Eichenberger. Nicht der «Kampf gegen Überfremdung» sei heute zentral, «sondern allenfalls das Eindämmen von Missbräuchen geltender Regulierung».
Der VIS betont: Die Vorlage ist unnötig, erhöht den bürokratischen Aufwand und schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Der VIS lehnt sie dezidiert ab.
Der Verband Immobilien Schweiz (VIS) ist der Zusammenschluss der institutionellen Investoren und der privaten professionellen grossen Immobilienunternehmen, die Immobilien als Investitions- oder Kapitalanlage halten. Seine Mitglieder repräsentieren rund 200 Milliarden Portfoliovermögen in Immobilien.
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