Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Wer ist der VII? Es ist der Verband der Immobilien-Investoren – ein Verband mit sehr unterschiedlichen Mitgliedern: Als Verband der Immobilienwirtschaft vertritt der VII Pensionskassen, Immobilienbereiche von Versicherungsgesellschaften und Banken sowie die grösseren, investierenden privaten Immobilienunternehmen der Schweiz. Mit Freude und Engagement habe ich per 1. Juli 2016 das Präsidium dieses wichtigen Verbandes übernommen.
Der regelmässige Austausch und das Sich-Einbringen in die politischen wie öffentlichen Diskussionen sind für die Immobilienbranche wichtiger geworden. Hier will ich zusammen mit den Mitgliedern des VII ansetzen: Gemeinsam mit dem erneuerten Vorstand bauen wir die Zusammenarbeit mit Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit aus. Der neu positionierte VII wird vielfältiges Fachwissen einbringen und Regulierungsprojekte eng begleiten. Die bei uns organisierten Spezialisten und Firmen der Immobilienwirtschaft sollen kontinuierlich und gestaltend am politischen Prozess teilnehmen. Wir wollen eine Schweizer Siedlungs- und Wohnpolitik mitgestalten, die weitsichtig und nachhaltig ist.
Dafür braucht es eine nachhaltige Bodenpolitik und vernünftige Rahmenbedingungen. Gute Investitionsmöglichkeiten für institutionelle Anleger und für grosse schweizerische Immobilienunternehmen sind volkswirtschaftlich enorm wichtig und sind im Interesse der Schweizer Bevölkerung. Sie sind die Basis für ein breit gefächertes Wohnungs- und Raumangebot in der Schweiz. Bodenpolitik und Wohnungsmarkt, und damit die Interessen von Investoren, Eigentümern und Mietern, sind untrennbar miteinander verknüpft.
Ich zähle auf Ihr Interesse und Engagement!
Ihr Daniel Fässler
Präsident VII
Nationalrat AI
Aktuelle Parlamentsgeschäfte
Gerne machen wir Sie im Folgenden auf einige, für den VII relevante, parlamentarische Geschäfte und Vorstösse aufmerksam:
Geschäfte des Bundesrates
■ Aktienrechtsrevision
Die Fortsetzung der Aktienrechtsrevision ist für alle Investoren bedeutsam. Der Bundesrat hat die Vorlage für Ende 2016 angekündigt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
■ Revision der Lex Koller
(siehe auch Beitrag S. 2) Eine Aufhebung der heute bestehenden Ausnahmen in der Lex Koller würde nicht nur den Ruf der Schweiz als rechtssicheres und wettbewerbsfähiges Land schädigen. Die Verschärfung der Lex Koller hätte negative Folgen für die gesamte Volkswirtschaft, nicht nur für Schweizer Immobilieninvestoren. Nachdem die Vernehmlassung nicht wie angekündigt per Ende 2015 eröffnet wurde, hat der Bundesrat das Geschäft am 6. Juli 2016 wieder auf die offizielle Agenda gesetzt und die Vernehmlassung auf Herbst 2016 in Aussicht gestellt.
Vorstösse
Dienstag, 20. September, Nationalrat
■ 15.3537 Motion Allemann «Flankierende Massnahmen. Preisgünstigen Wohnungsbau in den Leistungsauftrag 2016–2019 von Armasuisse Immobilien aufnehmen».
Die Förderung preisgünstigen Wohnungsbaus – also die direkte Subventionierung des Wohnungsbaus über die Mittel der Armasuisse – gehört nicht zu den Aufgaben von Armasuisse.
EMPFEHLUNG VII: ABLEHNUNG
Mittwoch, 14. / Dienstag, 27. September, Nationalrat:
■ 14.3832 Postulat (Caroni) Feller «Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau».
Fünfzig Jahre nach Einführung des Stockwerkeigentumsrechts (Art. 712a ff. ZGB) besteht Anpassungsbedarf. Zahlreiche rechtliche Fragen konnten bei der Entstehung noch nicht antizipiert werden – diese fordern eine Klärung.
EMPFEHLUNG VII: ANNAHME
Die Lex Koller verschärfen?
Am 1. April 2015 kommunizierte der Bundesrat, wie er die Lex Koller verschärfen – respektive modernisieren – wolle. Er kündigte damals eine Vernehmlassung für das Ende des Jahres 2015 an. Passiert ist jedoch seither wenig.
Im Sommer 2015 führte die «Allianz Lex Koller bleibt modern» mit den Verantwortlichen im Bundesamt für Justiz ein Gespräch – mit dem Ziel, Fakten und Zahlen darlegen und diskutieren zu können. Dabei hatte eine Delegation des VII Gelegenheit aufzuzeigen, wo insbesondere ausländische Investoren eine Rolle spielen – und wo nicht. Das Bundesamt für Justiz erhielt zudem von der «Allianz Lex Koller» die Aufschlüsselung aktueller Marktzahlen. Im Juli 2016 hat der Bundesrat bekräftigt, bis Ende 2016 eine Vernehmlassung eröffnen zu wollen.
Die Marktdaten und die Rahmenbedingungen haben sich nicht so entwickelt, dass eine Verschärfung der Lex Koller tatsächlichen, nachweisbaren Nutzen bringen würde. Es sei denn, das Vorhaben werde in der politisch motivierten Annahme weiter verfolgt, eine Verschärfung der Lex Koller würde Mietpreise beeinflussen können oder damit sei die Nachfrage nach (Investitionen in) Immobilien zu dämpfen. Doch das ist falsch.
Beide Effekte können nicht über eine Verschärfung der Lex Koller erreicht werden. Der VII betont: Mit einer staatlichen Nachfrage-Regulierung wird die Hoffnung auf generell tiefere Mietpreise nicht erfüllt. Wichtiger ist, dass Marktteilnehmer investieren können, um das Angebot zu verbessern.
Der VII und die «Allianz Lex Koller bleibt modern» setzen sich für einen offenen, zugänglichen Markt für Immobilieninvestoren ein. Die seitens des Bundesrates angekündigten Pläne, etwa den Erwerb von Geschäftsimmobilien wieder der Lex Koller zu unterstellen, werden wir entschieden bekämpfen.
VII-Sessionsanlass Dezember 2016
Bitte reservieren Sie sich bereits jetzt diesen Termin:
«Investitionen in Immobilien – zum Wohle aller!»
Mittwoch, 14. Dezember 2016, ab 13.00 Uhr, Restaurant zum Äusseren Stand, Saal Empire
■ Begrüssung & Einführung
Daniel Fässler, Präsident VII, Nationalrat AI
■ Referate
Michel Schneider, Pensimo
«Wie investieren Pensionskassen und Versicherungen?»
Corrado Rampini, Bär & Karrer
«Lex Koller: Die besten Argumente gegen eine Verschärfung»
An unserem Sessionsanlass zeigen wir Ihnen auf, welche Kriterien zählen, wenn Pensionskassen und Versicherungen investieren.
Herr Michel Schneider, CEO der Pensimo Fondsleitung AG und Stellvertreter des CEO der Pensimo Management AG, Portfoliomanager für die Anlagestiftung Turidomus, macht Sie mit der Investitionstätigkeit von Pensionskassen und Versicherungen vertraut.
Herr Corrado Rampini legt Ihnen dar, weshalb die geplante Verschärfung der Lex Koller abzulehnen ist.
Die anschliessende Diskussionsrunde und das Networking helfen Fragen zu klären und ermöglichen ungezwungenen Austausch.
Die Veranstaltung im Restaurant zum Äusseren Stand, Saal Empire, beginnt mit einem warmen Lunch, den wir Ihnen ab 12.30 Uhr servieren. Der Anlass endet um zirka 14.45 Uhr.
Referenten und der VII freuen sich auf den Austausch mit Ihnen.
Eine Einladung folgt.
Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung schon heute entgegen: contact@vii-aii.ch.